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Die sozialen Sicherungssysteme in Deutschland befinden sich in einem fundamentalen Umbruch. Seit dem 1.1.2005 gilt das neue Alterseinkünftegesetz und mit ihm wurde der Begriff des 3-Schichten-Modells als neuer Altersvorsorgebegriff eingeführt. Doch obwohl die Medien fast täglich über die neuen Gesetze berichten, können sich viele Menschen die Auswirkungen auf ihre persönliche Situation nur schwer vorstellen und sehen die übertragene Eigenverantwort durch den Staat noch nicht. Mit dem Alterseinkünftegesetz besteuert der Finanzminister gesetzliche Renten stufenweise bis 2040 bis zu 100 Prozent. Gleichzeitig bremst der Nachhaltigkeitsfaktor den Rentenanstieg ab. Das Resultat: Die gesetzliche Rente sinkt auf eine Basisversorgung, der Bedarf an privater und betrieblicher Vorsorge steigt drastisch. Gleichzeitig garantiert das Alterseinkünftegesetz eine attraktive steuerliche Förderung privater und betrieblicher Vorsorgeprodukte. Denn sowohl die Riester-, die neue private Basisrente, als auch die betriebliche Altersversorgung, garantieren attraktive Nachsteuerrenditen. Gleichzeitig hat der Gesetzgeber den zu versteuernden Ertragsanteil für private Rentenversicherungen deutlich abgesenkt. In der komplexer werdenden Vorsorgewelt kommt qualifizierter Beratung eine immer wichtigere Rolle zu. Nutzen Sie die Chance und informieren Sie sich ausführlich bei uns!
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