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Basis- oder Rüruprente für Ärzte und Zahnärzte

Die neue Basis- oder Rüruprente für Ärzte oder Zahnärzte soll helfen, die immer grösser werdende Versorgungslücke im Alter mit staatliche Unterstützung zu schliessen. Sie wird der 1. Schicht des neuen 3-Schichten-Modells der Altervorsorge zugeordnet.

Seit dem 1.1.2005 unterliegen die Bezüge der Versorgungswerke der Besteuerung. Ärzte oder Zahnärzte, welche im Jahr 2005 in Rente gehen, müssen 50 Prozent Ihrer Versorgungswerksrente als Einkommen versteuern. In den folgenden 35 Jahren steigt der Anteil der Rente welche der Besteuerung unterliegt anfänglich um 2 Prozent pro jahr, ab 2021 um 1 Prozent pro Jahr. Ab dem Jahre 2040 müssen Versorgungswerksrenten komplett versteuert werden.

Um die daraus entstehenden Rentenlücken zu schliessen, erhöht der Staat Aufwendungen zur Altersvorsorge bis zu einem Höchstbeitrag von 20.000 Euro von der Steuer freizustellen. Mit dem Übergang zur nachgelagerten Besteuerung werden die Abzugsmöglichkeiten schrittweise erhöht. Im Jahr 2006 können 62 Prozent innerhalb des Höchstbeitrages gezahlten Beiträge einschliesslich eines gewährten steuerfreien Arbeitgeberanteils angesetzt werden. Bis zum Jahre 2025 steigt diese Ansetzbarkeit jährlich um 2 Prozent.

Wir stellen Ihnen dar,  wie sich der Abschluss einer Basis- oder Rüruprente auf Ihre individuelle steuerliche Situation auswirkt, wie stark der Staat Sie persönlich fördert und welche Möglichkeiten und Chancen Ihnen der Versicherungsmarkt hierbei bietet!

Wir zeigen Ihnen, welche Produkte bei der Rüruprente bzw. Basisrente welche Chancen und Möglichkeiten bieten. Welche deutsche oder englische Rentenversicherungen eine "Todesfallleistung" bzw. "Kapitalschutz" beinhalten, welche Gesellschaft einen Wechsel der Anlagestruktur während der Laufzeit bietet und ob mögliche jährliche Zuzahlungen vertraglich vereinbart werden können.


Der Gesetzgeber stellt jedoch an die Basisrente gewisse Anforderungen:

- Lebenslange Rentenzahlung
- Rentenzahlung erst ab dem 60. Lebensjahr
- Keine Kapitalauszahlung
- Versorgungsansprüche sind nicht beleihbar

Die Verträge der Basis- oder Rüruprente sind für Hartz IV nicht verwertbar, d.h. während der Erwerbsphase sind die Anlagen vor der Anrechnung beim Arbeitslosengeld II gesetzlich geschützt, so dass Ihre hier getätigte Altersvorsorge in Form einer Basis- oder Rüruprente auf sicheren Füssen steht!


Sie sind möchten mehr  Informationen oder eine individuelle Berechnung zum Thema Basis- oder Rüruprente für Ärzte oder Zahnärzte?



 
   
   
Dienstag, 7. September 2010

Finanzdienstleistungen, private Krankenversicherung & Vorsorge.
Versicherungsmakler Freiburg - Hans Victor Mundt