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Beispielrechnung Rüruprente

Das folgenden Rechenbeispiel zeigt, wie sich die Brutto- und Nettobeiträge bei einer Basis- oder Rüruprente errechnen.

In Zukunft erlaubt der Staat Aufwendungen zur Altersvorsorge bis zu einem Höchstbeitrag von 20.000 Euro von der Steuer freizustellen. Mit dem Übergang zur nachgelagerten Besteuerung werden die Abzugsmöglichkeiten schrittweise erhöht. Im Jahr 2005 können 60 Prozent innerhalb des Höchstbeitrages gezahlten Beiträge einschliesslich eines gewährten steuerfreien Arbeitgeberanteils angesetzt werden. Bis zum Jahre 2025 steigt diese Ansetzbarkeit jährlich um 2 Prozent.

unverbindliche Beispielrechung:
Wenn Sie heute bei einem Grenzsteuersatz von z.B. 40 Prozent 100 Euro in eine Rüruprente anlegen, dann dürfen Sie davon im Jahre 2008 66 Euro steuerlich ansetzen. Bei einem Grenzsteuersatz von z.B. 40% erhalten Sie mit der Steuerklärung 2008 vom Staat knapp 26,4 Euro zurückerstattet, so dass der Nettoaufwand für Ihre Rüruprente bei 73,60 Euro in 2008 liegt, der Anlagebetrag in Ihrer Rüruprente jedoch bei 100 Euro verbleibt.

Bis zum Jahre 2025 können Sie jedes Jahr 2 Prozent von Ihrem Beitrag in die Rüruprente anlegen, so dass sie bei gleichen Rahmenbedingungen ab der Steuerklärung 2025 vom Staat 40 Euro rückerstattet bekommen, so dass die tatsächliche Nettobelastung in diesem jahr nur noch 60 Euro beträgt.

Die Höhe der staatlichen Förderung in der Basis- bzw. Rüruprente wird also durch den Anlagezeitraum und dem individuellen Steuersatz bestimmt.

Wir zeigen Ihnen gerne, wie hoch ihre individuelle Förderung ist und welche prognostizierte Nach-Steuer-Rendite sich für Sie daraus ergibt.

Sie wüschen eine individuelle Berechung oder Beratung zum Thema Basis- oder Rüruprente?

 
   
   
Dienstag, 7. September 2010

Finanzdienstleistungen, private Krankenversicherung & Vorsorge.
Versicherungsmakler Freiburg - Hans Victor Mundt