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Die neue Basisrente, auch Rüruprente genannt, ergänzt die staatlich geförderte Altersvorsorge. Sie wird der 1. Schicht des neuen 3-Schichten-Modells der Altervorsorge zugeordnet und soll helfen, die immer grösser werdende Versorgungslücke im Alter mit staatliche Unterstützung zu schliessen. Angestellte und Selbständige haben nun die Gelegenheit, in der Beitragsphase durch höhere Freibeträge im "neuen Steuerrecht" Steuern zu sparen und so sehr hohe Renditen in der Altersvorsorge zu generieren. Ergänzende Zusatzversicherungen, wie etwa die Berufsunfähigkeits- oder Hinterbliebenenabsicherung, können eingeschlossen und ebenfalls steuerlich angesetzt werden.
Wir stellen Ihnen dar, wie sich der Abschluss einer Basis- oder Rüruprente auf Ihre individuelle steuerliche Situation auswirkt, wie stark der Staat Sie persönlich fördert und welche Möglichkeiten und Chancen Ihnen der Versicherungsmarkt hierbei bietet!
Wir zeigen Ihnen, welche Produkte bei der Rüruprente bzw. Basisrente welche Chancen und Möglichkeiten bieten. Welche deutsche oder englische Rentenversicherungen eine "Todesfallleistung" bzw. "Kapitalschutz" beinhalten, welche Gesellschaft einen Wechsel der Anlagestruktur während der Laufzeit bietet und ob mögliche jährliche Zuzahlungen vertraglich vereinbart werden können.
Der Gesetzgeber stellt jedoch an die Basisrente gewisse Anforderungen:
- Lebenslange Rentenzahlung - Rentenzahlung erst ab dem 60. Lebensjahr - Keine Kapitalauszahlung - Versorgungsansprüche sind nicht beleihbar
Die Verträge der Basis- oder Rüruprente sind für Hartz IV nicht verwertbar, d.h. während der Erwerbsphase sind die Anlagen vor der Anrechnung beim Arbeitslosengeld II gesetzlich geschützt, so dass Ihre hier getätigte Altersvorsorge in Form einer Basis- oder Rüruprente auf sicheren Füssen steht!
Sie möchten mehr Informationen oder eine individuelle Berechnung zum Thema Basis- oder Rüruprente?
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